BYOD Tabletnutzung ab Klasse 10

Aus der Schulordnung:

Die Nutzung von eigenen Tablets/ Notebooks zu Unterrichtszwecken ist ab der 10. Klasse erlaubt, eine unsachgemäße Nutzung wird untersagt und sanktioniert. Details regelt eine gesonderte Nutzungsordnung, welche von den Nutzenden und den Erziehungsberechtigten unterschrieben wird.

Der Nutzungsvertrag kann unterschrieben im Sekretariat abgegeben werden.