Entschuldigungspraxis

Die kompletten Ausführungen sind in der PDF-Datei ausgeführt:

Nicht vorhersehbares kurzfristiges Fehlen (z.B. Krankheit)

  1. Bei nicht vorhersehbarem kurzfristigem Fehlen (z.B. Krankheit, familiärer Notfall, etc.)
    • muss bis spätestens am 2. Tag Meldung (Edupage) oder die schriftliche Entschuldigung an die Schule erfolgen -unabhängig davon, ob das Kind an diesem Tag wieder in der Schule ist oder nicht.
    • bitten wir, dass die elektronische Meldung / Entschuldigung vor der ersten Stunde via Edupage erfolgt. Damit können wir in Fürsorge für Ihr Kind sicherstellen, dass Ihrem Kind auf dem Schulweg nichts passiert ist.
    • Ist das Entschuldigen besonders wichtig, wenn am Tag eine Leistungsfeststellung wie z.B. eine Klassenarbeit oder Klausur ansteht.
    • werden Fehltage als unentschuldigt gewertet und versäumte Leistungen (z.B. Klassenarbeit, Sportnoten, Präsentationen) mit ungenügend gewertet, wenn die Krankmeldung zu spät / gar nicht eingeht.
  2. In Ausnahmefällen, etwa bei besonders häufigem Fehlen oder bei begründeten Zweifeln an der Echtheit des Entschuldigungsgrundes, kann weiterhin von der Schule eine schriftliche Entschuldigung eingefordert werden. Diese weiteren Schritte können von der Klassenleitung und der Schulleitung erfolgen.
  3. Die Meldung oder schriftliche Entschuldigung muss laut Schulbesuchsverordnung folgendes beinhalten:
    • Name des Schülers / der Schülerin, Klasse
    • Grund des Fehlens (z.B. Krankheit)
    • voraussichtliche Dauer des Fernbleibens vom Unterricht

 Beurlaubung

Eine Beurlaubung vom Besuch der Schule ist lediglich in besonders begründeten Ausnahmefällen und nur auf rechtzeitigen schriftlichen Antrag möglich. Das Vorliegen eines Beurlaubungsgrundes ist glaubhaft zu machen. Der Antrag ist von den Erziehungsberechtigten, bei volljährigen Schülern von diesen selbst zu stellen. Folgende Gründe können anerkannt werden:

  1. religiöse / kirchliche Feiertage und Veranstaltungen
  2. Klinik- oder Kuraufenthalte
  3. Teilnahme am internationalen Schüleraustausch oder an Sprachkursen im Ausland
  4. Teilnahme an Wettbewerben oder Wettkämpfen
  5. Ausübung eines Ehrenamtes
  6. wichtige persönliche Termine der Familie (Eheschließung, Todesfall)